Einzelsache
Sachen sind körperliche Gegenstände (
§ 90 BGB@).
Eine Einzelsache ist ein einzelner körperlicher Gegenstand, z.B. Apfel, Pflastersetein.
Einzelsachen sind Rechtsobjekte, da eine Person über Einzelsachen verfügen kann (siehe
Rechtsobjekt).
Besteht eine Sache aus mehreren körperlichen Gegenständen, kann eine Sacheinheit oder eine Sachgesamtheit vorliegen.
Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
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