Das Darlehensverhältnis entsteht durch den
Darlehensvertrag und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Es ist ein
Schuldverhältnis.
Es umfasst die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen.
Soweit im Darlehensvertrag ein Lebenssachverhalt nicht geregelt ist, regeln gesetzliche Vorschriften die rechtlichen Beziehung zwischen dem Darlehensgeber und Darlehensnehmer.
Das Darlehensverhältnis ist zugleich ein Dauerschuldverhältnis, da das vertragliche Verhältnis auf Dauer angelegt ist (siehe
Dauerschuldverhältnis).
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Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
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