Einleitung
Für den Verbraucher besteht ein Widerrufsrecht, sofern es durch ein Gesetz eingeräumt wird (vgl.
Widerrufsrecht).
Wird dem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt, kann das Widerrufsrecht nur ausgeübt werden, solange ein Widerrufsrecht besteht.
Der Untergang oder die Verschlechterung einer Sache führen nicht zum Ausschluss des Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist.
Bei bestimmten vertraglichen Leistungsinhalten besteht das Widerrufsrecht erst gar nicht, z.B. bei Fernabsatzverträgen über Zeitungen und Zeitschriften oder über Waren, die verderblich sind.
Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
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